AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die anmietung einer Ferienunterkunft

1. Anreise / Abreise ab 15:00 Uhr bis spätestens 20:00 Uhr oder nach vereinbarung. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen oder nach vereinbarung.

Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden.

Der Vermieter kann dann über das Objekt frei verfügen.

Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.

Bei Übernachtungen mit fremder Personen (Besucher) sind dem Vermieter die Anzahl der Besucher und die Aufenthaltsdauer vor der Anreise anzugeben.

Bei  nicht Anreise im gebuchten Zeitraum gilt es als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung mit ausnahme es ist etwas gesondert vereinbart.

2.Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 15% des Mietbetrages ist wie vom Vermieter bereits erwähnt 6 Wochen vor Anreise im fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird die Restzahlung vor Ort mit EC-Karte oder in norwegischen Kronen bezahlt. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten.

Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.

Der im Mietvertrag angegebene Gesamtbetrag enthält die Nebenkosten (Wasser, Energie, Endreinigung, Abfall).

3. Rücktritt Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

Der Rücktritt muss schriftlich (Brief oder Email) erfolgen.

Im Falle des Rücktritts nach der bereits getätigten anzahlung Vom 60.Tag bis zum 45.Tag vor Mietbeginn 15% des Gesamtpreises Vom 44. Tag bis zum 14.Tag vor Mietbeginn 25% des Gesamtpreises. Vom 13. Tag bis zum 2.Tag vor Mietbeginn 75% des Gesamtpreises und beim Rücktritt bei weniger als 2 Tagen sind 100% des Gesamtpreises fällig.

Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktritts Nachricht. Wir empfehlen dem Mieter zu einem Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung

4. Pflichten des Mieters Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am Ferienhaus und/oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich bei der Hausverwaltung zu melden.

Bitte beachten Sie hier die Informationen & Hausordnung die ihnen zugesandt wird.

Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.

Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und gewaschen in den Küchenschränken zu lagern. Das Grundstück ist frei von Abfällen zu hinterlassen.

5. Datenschutz Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt und werden nicht an Dritte weitergegeben. Der Mieter hat jederzeit das Recht, der Speicherung seiner Daten zu widersprechen. Die Löschung wird in einem angemessenen Zeitraum stattfinden, wenn dem keine gesetzlichen Erfordernisse (z. B. aus steuerrechtlicher Sicht) entgegenstehen.

6. Haftung Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.

Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer.

Der Mieter verzichtet insoweit auf jegliche Schadensersatzansprüche.

Für mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.